AGB DAKIMA Akademie

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)                          

für die Teilnahme an Seminaren/workshops/Trainings etc. der DAKIMA Akademie

Inh. Petra Siegert
Am Dreiborn 1
36100 Petersberg 

1 Begriffsbestimmungen, Allgemeines

1.1

Anbieter im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist die 

Firma DAKIMA Akademie
Inh. Petra Siegert
Am Dreiborn 1
36100 Petersberg 

  • nachfolgend Anbieter genannt

Die Vertragspartner des Anbieters sind die Teilnehmer. Sie buchen die vom Anbieter offerierten Seminare entweder für sich selbst oder für eine bestimmte Anzahl ihrer Mitglieder, Gesellschafter oder Angestellten (Gruppenbuchung)  

1.2

Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen zwischen Anbieter und Teilnehmer. Sie gelten gegenüber solchen Teilnehmern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Anbieter, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1

Der Anbieter informiert über die Internetseite DAKIMA-Country/Akademie und über sonstige Medien, z.B. E-Mails, Flyer und Prospekte über die offerierten Seminare. Der Anbieter gibt hierdurch kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vielmehr wird dem Teilnehmer die Möglichkeit gegeben, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Seminar abzugeben.

2.2

Auf der Internetseite können die Teilnehmer die bereitgestellten Anmeldeformulare ausdrucken und ausfüllen. Die Anmeldung zu dem ausgewählten Seminar muss bei NEUKunden schriftlich erfolgen, d.h. per E-Mail, whatsapp, Fax, auf dem Postweg oder über das auf der homepage hinterlegte Online-Anmeldeformular. Mit der schriftlichen bzw. mündlichen (nur bei schon bekannten Teilnehmern der DAKIMA Akademie möglich) Zusage zum jeweiligen Seminar etc. kommt der Vertrag zwischen Anbieter und Teilnehmer verbindlich zustande. Der Teilnehmer stimmt damit ausdrücklich den jederzeit einzusehenden (hp) oder ihm/ihr schon bekannten AGBs der DAKIMA Akademie zu. Es obliegt nicht der Beweispflicht des Anbieters, ob und wann der Teilnehmer diese gelesen hat.   

2.3

Sofern Seminare Teilnehmerbegrenzungen vorsehen, kann der Anbieter die Anzahl der Einzelteilnehmer, die von dem Teilnehmer angemeldet werden können, begrenzen. Sollten trotz allem nicht genügend Plätze für alle angemeldeten Einzelteilnehmer zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.4

Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg durch den Anbieter zustande.

3 Leistungen, Abänderung des Leistungsangebots

3.1

Der Anbieter wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Entsprechendes gilt für die Auswahl der Referenten. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (website, Flyer, Prospekte etc.).

3.2

Änderungen oder Abweichungen inhaltlicher und organisatorischer Art können im Hinblick auf die beschriebene Leistung vom Anbieter vor oder während der Durchführung des Seminars dann vorgenommen werden, wenn die Änderung oder die Abweichung zweckmäßig ist und soweit diese das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändert.

3.3

Der Anbieter ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

3.4

Wesentliche Änderungen oder Abweichungen im Sinne der vorstehenden Ziffern 3.2 und 3.3 werden den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt. Als wesentlich gelten insbesondere solche Änderungen, die sich auf den Ort und die Zeit der Seminardurchführung sowie auf den Ersatz des Referenten beziehen.

4 Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

Der Teilnehmer hat die Mitwirkungshandlungen, die zur Ausführung der von dem Anbieter geschuldeten Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen. Insbesondere hat er dem Anbieter bei Gruppenbuchung, die notwendigen Personalien der Einzelteilnehmer unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

5 Seminargebühr, Teilnehmerskripte und Zusatzleistungen

5.1

Von der Seminargebühr sind Vorträge an den gebuchten Seminartagen sowie Teilnehmerskripte und –unterlagen umfasst, soweit sie vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden und nicht etwas anderes vereinbart ist.

5.2

Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen, gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Anbieter oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Skripte oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten kommerziell zugänglich zu machen.

5.3

Reise-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht im Seminarpreis enthalten, soweit nicht anders vereinbart. Die Verpflegung der einzelnen Teilnehmer (Essen und Trinken) während der Seminarzeit ist in der jeweils zusätzlich gebuchten Seminarpauschale enthalten.

6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

6.1

Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Seminargebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen jedenfalls Zahlungseingang VOR Seminarbeginn. Der Versand der Rechnung erfolgt per mail oder postalisch.

6.2

Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter Ziffer 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Seminargebühr.

6.3

Der Teilnehmer ist Schuldner der Seminargebühr, auch wenn im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Einzelteilnehmer etwas anderes geregelt ist.

6.4

Gerät der Teilnehmer mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Anbieters in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht des Anbieters, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.5

Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von dem Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend gemacht werden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7 Rücktritt/Widerruf

7.1

Der Anbieter kann bis 3 Tage vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn die  festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) vor Seminarbeginn von einer Durchführung abgesehen wird. Der Teilnehmer erhält davon unverzüglich eine entsprechende Mitteilung in Form einer Rücktrittserklärung. Entrichtete Seminargebühren werden – bei bereits begonnenem Seminar anteilig – zurückerstattet. Für die Teilnehmer besteht jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. 

Eventuell anfallende Stornogebühren für Reise- und Übernachtungskosten der angemeldeten Teilnehmer können gegenüber dem Anbieter nur dann geltend gemacht werden, wenn er gemäß der Regelung in Ziff. 8 für den entstandenen Schaden haftet.

7.2

Bei einer Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den Teilnehmer in jeglicher Schrift– oder Textform (beispielsweise per Brief, Fax oder E-Mail) mehr als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornogebühren fällig. Bei einer Absage weniger als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Abbruch der laufenden Veranstaltung werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig. Dies beinhaltet auch die gesamte Übernachtungspauschale des jeweiligen Teilnehmers, wenn im Rahmen des Seminars ein Zimmer in den zugehörigen Appartements auf DAKIMA Country zum Seminarsonderpreis hinzugebucht wurde. Dem Teilnehmer bleibt in diesen Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden des Anbieters nachzuweisen. Die Stornogebühren fallen auch dann nicht an, wenn der Absage eine organisatorische Veränderung im Sinne der Ziff. 3.2 zugrunde liegt, die darin besteht, den Veranstaltungsort an einen vom ursprünglichen Veranstaltungsort mehr als 20 km entfernten Ort oder das Veranstaltungsdatum zu verlegen.

7.3

Die Entsendung von Ersatzpersonen für den vollen Umfang der bestätigten Buchung (auch mit gebuchter Übernachtungspauschale Appartement) ist möglich. In diesem Fall wird dem Teilnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/-en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/-en ist/sind dem Anbieter vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

7.4

Dem Teilnehmer steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs.1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

8 Haftung

8.1

Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, auch nicht soweit diese auf Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus gilt dies auch nicht für die Haftung für Schäden aus solchen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die sich auf Kardinalpflichten beziehen.

8.2

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind.

8.3

Soweit die Seminare in den Räumlichkeiten des Teilnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Seminarveranstaltungen in den Räumen des Anbieters liegt die oben beschriebene Verantwortlichkeit bei diesem. Räumlichkeiten von Dritten gelten als solche des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Teilnehmers (Garderobe; Schulungsmaterial etc.), es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

9 Teilnahmebescheinigung

Nach Beendigung des Seminars erhält der Teilnehmer bzw. erhalten die jeweiligen Einzelteilnehmer ein entsprechendes Zertifikat über die Teilnahme an dem Seminar.

10 Datenerfassung / Datenschutz

10.1

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf der Anbieter und die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen elektronisch speichern und nutzen. Der Teilnehmer erklärt sich darüber hinaus mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten und ggf. angefertigter Fotoaufnahmen der Seminargruppe zu Werbemaßnahmen auf der Internetseite des Anbieters einverstanden. Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Anbieters einverstanden.

10.2

Sie können der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung nach Erteilung Ihrer Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, ohne dass Ihnen durch den Widerspruch – mit Ausnahme eventuell anfallender Kosten für die Erstellung und Übermittlung – Kosten entstehen. Ein solcher Widerspruch ist an keine besondere Form gebunden und an folgende Kontaktdaten zu richten:

per E-Mail an: vivien@dakima-country.de

oder per Postbrief an: DAKIMA Akademie Petra Siegert, Am Dreiborn 1 in 36100 Petersberg-Marbach  

Sie können außerdem eine erteilte Einwilligung auch im Gesamten jederzeit durch eine Mitteilung, die an keine besondere Form gebunden ist, an die nachfolgend genannten Kontaktdaten widerrufen: 

per E-Mail an: vivien@dakima-country.de

oder per Postbrief an: DAKIMA Akademie Petra Siegert Am Dreiborn 1 in 36100 Petersberg-Marbach 

Auch hierfür entstehen – mit Ausnahme eventuell anfallender Kosten für die Erstellung und Übermittlung – keinerlei Kosten.

10.3

Der Teilnehmer (Gruppenbuchung) verpflichtet sich, die in Ziff. 10.1 beschriebenen Einwilligungserklärungen auch von den Einzelteilnehmern einzuholen.

10.4

Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite jederzeit über die Schaltfläche „Datenschutz“ abrufbar ist.

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11 Schlussbestimmungen

11.1

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

11.2

Sollten sich einzelne Bestimmungen aus einem Vertrag oder dieser Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen oder bei Durchführung eines Vertrags ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser Bedingungen noch die Wirksamkeit des Vertrags und/oder dieser Bedingungen im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der wirtschaftliche Zweck der gewollten Regelung bestmöglich erreicht wird.

11.3

Soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird Fulda als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen stehenden Streitigkeiten vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

DAKIMA Akademie Fulda
Petra Siegert                                                                          

(Stand August 2019)

AGB DAKIMA Country

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I. Geltungsbereich der Bedingungen

DAKIMA Akademie Fulda ist eine organisatorische Einheit der Fa. DAKIMA Country Inh. S. Siegert mit dem Firmensitz in 36100 Petersberg-Marbach Am Dreiborn 1.

Vertragspartner im rechtlichen Sinne ist daher die Einzelfirma Siegfried Siegert. Im Folgenden „DAKIMA AKADEMIE Fulda“ genannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Veranstaltungsräumen der DAKIMA Akademie Fulda zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminare, Workshops usw. sowie alle damit verbundenen weiteren Leistungen der DAKIMA Akademie Fulda bzw. DAKIMA Country bzw. DAKIMA Ranch.

II. Vertragsabschluss und Vertragspartner

Vertragspartner und Auftraggeber ist im Sinne dieser AGB der sog. „Veranstalter“. Der Veranstalter erhält von der DAKIMA Akademie Fulda ein unverbindliches Leistungsangebot. Durch die Annahme des Angebots durch den Besteller kommt der Vertrag zustande. Die Annahme bedarf erstmalig der Textform. Ist der Besteller bereits Kunde der DAKIMA Akademie Fulda, kommt der Vertrag schon mit einer mündlichen Annahme des Angebots bzw. einer verbindlichen Terminbestätigung von Seiten der DAKIMA Akademie Fulda zustande.

III. Leistungen, Preise und Zahlung

Die DAKIMA Akademie Fulda ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von ihr zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf einen bestimmten Raum. Lediglich die zugesicherten Eigenschaften Equipment, Platzangebot usw. sind Gegenstand des Vertrages. Die DAKIMA Akademie Fulda behält sich das Recht vor, den geplanten Raum für die Veranstaltung, auch kurzfristig, zu ändern und einen adäquaten Ersatz zu stellen.

Der Veranstalter ist verpflichtet, die für die zugesicherten Leistungen vereinbarten Preise der DAKIMA Akademie Fulda zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen der DAKIMA Akademie Fulda gegenüber Dritten.

Die vereinbarten RaumPreise enthalten keine Mehrwertsteuer. Die aktuell gültige Mehrwertsteuer wird auf den Endpreis fällig. Die Preise für die Übernachtungsmöglichkeit in den Ferienwohnungen vor Ort sind nur in Verbindung mit dem jeweiligen Seminar gültig. Die Preise sind inkl. Mwst. angegeben und vom jeweiligen Teilnehmer selbst vor Ort oder per Vorabüberweisung zu bezahlen. Stornierungen und Beschädigungen etc. sind in Verantwortung des jeweiligen Gastes der Ferienwohnung. Gebuchte Zimmer zum Seminarteilnahmepreis sind nicht stornierbar bzw. werden voll berechnet bei Nichterscheinen. Der Vertragspartner/Veranstalter weist die Teilnehmer bei Buchung des Seminares etc. darauf hin.

Alle an die DAKIMA Akademie Fulda zu leistenden Zahlungen werden – sofern die Rechnung nicht ein kürzeres Zahlungsziel ausweist – innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung diese begleicht. Bei Zahlungsverzug ist das Seminarzentrum Fulda berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug ist das Seminarzentrum Fulda berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.

IV. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit                                               

Der Vertragspartner ist verpflichtet, der DAKIMA Akademie Fulda bei der Buchung die voraussichtliche Teilnehmerzahl mitzuteilen. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Seminarzentrum Fulda spätestens fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, um eine  sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Bei der Berechnung von Leistungen, die das Seminarzentrum Fulda nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (z. B. Tagungsräume, Speisen und Getränkepauschalen etc.), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Bei Nichterscheinen von gemeldeten Teilnehmern ist die Pauschale/Person vom Vertragspartner (Veranstalter) zu tragen.     

Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der DAKIMA Akademie Fulda die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, werden zusätzlich anfallende Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, die DAKIMA Akademie Fulda trifft ein Verschulden.

V. Rücktritt der DAKIMA Akademie Fulda

Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziff. VI Abs. 2 eingeräumt wurde, ist die DAKIMA Akademie Fulda ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage des Seminarzentrums die Buchung nicht endgültig bestätigt.

Die DAKIMA Akademie Fulda ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von der DAKIMA Akademie Fulda nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, wenn Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden und|oder die DAKIMA Akademie Fulda begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der DAKIMA Akademie Fulda in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der DAKIMA Akademie Fulda zuzurechnen ist.

Die DAKIMA Akademie Fulda hat den Vertragspartner von der Ausführung des Rücktrittrechts unverzüglich in Textform (§ 126 b BGB) in Kenntnis zu setzen.

In den vorgenannten Fällen entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadenersatz, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten der DAKIMA Akademie Fulda.

VI. Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung

Vertragspartner der DAKIMA Akademie Fulda haben jederzeit das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

Für den Fall des Rücktritts gelten folgende Bedingungen:

Bei Rücktritt (Stornierung) des Veranstalters sind wir berechtigt, die vereinbarte Miete bzw. eine angemessene Entschädigung in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.                                                                                                                                                

Die DAKIMA Akademie Fulda hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenlose Stornierung von Seiten des Kunden möglich. Bei einem Rücktritt bis 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Rücktrittspauschale von 10 % des vereinbarten Betrages (bezieht sich auf die genannte TN-Anzahl sowie weitere Leistungen) für die Veranstaltung fällig. Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Rücktrittspauschale 20 % des vereinbarten Preises. Tritt der Vertragspartner bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurück, beträgt die Rücktrittspauschale 80 % des vereinbarten gesamten Betrages. Bei Stornierungen am Veranstaltungstag hat der Kunde den gesamten vereinbarten Betrag zu erstatten. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen, ohne dies der DAKIMA Akademie Fulda rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. 

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken | Rauchen

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Seminarräumen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der DAKIMA Akademie Fulda. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Es ist jegliches Rauchen im Gebäude oder den Ferienwohnungen nicht erlaubt. Es stehen Raucherbereiche zur Verfügung. 

VIII. Technische Einrichtung und Anschlüsse, weitere Leistungen

1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen, eigenen Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen des Bestellers unter Nutzung des Strom- bzw. Datenübertragungsnetzes der DAKIMA Akademie Fulda bedarf der Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der DAKIMA Akademie Fulda gehen zu Lasten des Veranstalters, es sei denn, die DAKIMA Akademie Fulda hat diese zu verantworten.

2. Störungen an von der DAKIMA Akademie Fulda zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Bei nicht zu behebenden Störungen können Zahlungen nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die DAKIMA Akademie Fulda diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände

1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen, sonstigen Räumen oder auf dem Gelände der DAKIMA Akademie Fulda. DAKIAM Akademie Fulda übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen; die DAKIMA Akademie Fulda kann einen behördlichen Nachweis verlangen. Wegen möglicher Beschädigung ist das Aufstellen und Anbringen von Gegenständen vorher mit der DAKIMA Akademie Fulda abzustimmen.

3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung zeitnah zu entfernen. Unterlässt der Vertragspartner dies, darf die DAKIMA Akademie Fulda die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die DAKIMA Akademie Fulda für die Dauer des Verbleibs Raummiete   berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der DAKIMA Akademie Fulda der eines höheren Schadens vorbehalten.

X. Vertragshaftung

1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar sowie für Personenschäden, die durch Veranstaltungsteilnehmer oder Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der DAKIMA Akademie Fulda auftreten, wird sich die DAKIMA Akademie Fulda auf unverzügliche Rüge des Veranstalters bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

3. Die DAKIMA Akademie Fulda haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

4. Soweit die DAKIMA Akademie Fulda dem Vertragspartner einen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung stellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der DAKIMA Akademie Fulda. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die  DAKIMA Akademie Fulda nicht, soweit die DAKIMA Akademie Fulda nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des zur Verfügung gestellten Parkplatzes gegenüber der DAKIMA Akdademie Fulda schriftlich geltend gemacht werden.

5. Im Übrigen haften die Vertragspartner entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Der Vertragspartner stellt die Firma DAKIMA Country Fulda Siegfried Siegert von allen Schadensersatzansprüchen, die durch Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können und die die DAKIMA Akademie Fulda nicht zu vertreten hat, auf erstes Anfordern frei.

XI. Datenschutzerklärung

Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden entsprechend dem BDSG im Rahmen der Zweckbestimmung gespeichert und verarbeitet. Die DAKIMA Akademie Fulda wahrt den Grundsatz, personenbezogene Daten nicht zu verkaufen, zu vermieten oder auf andere Weise verfügbar zu machen. Es wird versichert, dass die Daten mit Sorgfalt und nur für Zwecke der Veranstaltungsplanung und – durchführung genutzt werden.

XII. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich – auch per E-Mail – erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Veranstalter sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Fulda. Ausschließlicher Gerichtsstand  ist im kaufmännischen Verkehr Fulda. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Fulda. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen etc. unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Geschäftsführung Siegfried Siegert DAKIMA Country 
(Stand August 2019) 

AGB DAKIMA Country Wedding

Präambel

Die folgenden Veranstalterbedingungen sowie die beschriebenen Anlagen sind feste Vertragsbestandteile. Es gelten die bei Vertragsabschluss von Ihnen bestätigten aktuellen Konditionen. Abweichungen zu den hier oder in den Anlagen genannten Vorgaben müssen schriftlich beantragt und genehmigt werden. Mündliche Absprachen und handschriftliche Zusatzeintragungen gelten nicht.

§ 1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Mieter (Veranstalter, Gastgeber) mietet die „Eventscheune“ und die angrenzenden gepflasterte Hoffläche von DAKIMA Country Wedding Inh. Siegert [der Vermieter].

1.2 Die DAKIMA Country Eventscheune bietet Platz für mindesten 70 und maximal 100 erwachsene Personen.

1.3 Sollte die vom Mieter angegebene Personenanzahl 70 erwachsene Personen unterschreiten, werden dennoch 70 erwachsene Personen lt. der ausgehändigten Pauschale „Angebotsübersicht DAKIMA Country Wedding“ – „DAKIMA Country Wedding – Preisliste & Leistungen“, in Rechnung gestellt.

1.4 Die DAKIMA Country Eventscheune hat nur begrenzte Parkmöglichkeiten. Die Gäste dürfen nur auf den ausgewiesenen Plätzen parken. Diese werden vorab zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgesprochen.

1.5 Zusätzliche Außenveranstaltungen auf DAKIMA Country müssen schriftlich beantragt und genehmigt werden.

1.6 Der Mieter erhält einen Schlüssel für die Eventlocation und die Schlüssel für die gebuchten Ferienwohnungen.

1.7 Es sind sanitäre Anlagen vorhanden.

1.8 Der Vermieter behält sich vor, Änderungen an der Raumausstattung vorzunehmen.

1.9 Jegliche Mieterwünsche, die über die Lokalmiete sowie die Absprachen mit dem Caterer hinausgehen, müssen mindestens 2 Wochen vor dem Eventtag bei dem Vermieter schriftlich bzw. per Mail beantragt werden.

§ 2. Vertragsdauer

2.1 Der Mieter kann am Vortag seines Events mit dem Aufbau ab 10 Uhr bis maximal 17 Uhr, nach Terminabsprache, beginnen.

2.2 Der Mieter darf am Eventtag die Eventscheune bis 3 Uhr nutzen. Ab 2:30 Uhr werden weder Getränke noch Snacks etc. nachgefüllt und das Servicepersonal beginnt abzuräumen. Somit wird sichergestellt, dass die Feier des Mieters nicht abrupt durch den Vermieter bzw. verantwortliche Servicekräfte beendet wird, sondern langsam ausklingen kann. Ab 4 Uhr endet der Mietvertrag für die Eventscheune und die angrenzende Hoffläche.

2.3 Die Abnahme der Eventlocation findet am Folgetag bis 15 Uhr statt. Der genaue Zeitpunkt legt der Mieter in Absprache mit dem Vermieter fest.

2.4 Alle Gäste-Fahrzeuge müssen am Folgetag zum Zeitpunkt der Abnahme den Parkplatz geräumt haben.

§ 3. Mietpreis

3.1 Die Raummiete für die Nutzung der Eventlocation errechnet sich aus der Personenpauschale für die Personenanzahl, die dem Vermieter 14 Tage vor dem Event mitgeteilt wird. Die Preise sind aus den Konditionen „Angebotsübersicht DAKIMA Country Wedding“ – „DAKIMA Country Wedding – Preisliste & Leistungen“ ersichtlich.

3.1.1 Die Zimmerpreise der Ferienwohnungen werden in den Konditionen „DAKIMA Country Wedding – Sonderpreise Ferienwohnungen“ ausgewiesen und müssen am Abreisetag vor Ort in bar bezahlt werden.

3.1.2 Die Mietpreise für zusätzliche Optionen werden in der beigefügten Preisliste aus der „Angebotsübersicht DAKIMA Country Wedding“ ausgewiesen.

3.2 Alle externen Dienstleister (Caterer, Dekoration, Musik, etc.) sind vom Mieter zu bestellen und werden daher nicht über den Vermieter gebucht und stehen auch nicht in dessen Verantwortung. Bei der Buchung der Eventscheune erhält der Mieter Empfehlungen von dem Vermieter für externe Dienstleister. Mit Ausnahme des externen Dienstleisters für das Catering sind alle weiteren Empfehlungen für externe Dienstleister nicht verpflichtend.

3.2.1 Extern gebuchte Caterer müssen in Service und Ausstattung auf das Live Cooking spezialisiert sein, Equipment, Personal, Besteck, Teller etc. muss vom Caterer gestellt werden.

3.2.2 Der Vermieter ist in keiner Weise für das Catering und die mit dem Caterer abgesprochenen Leistungen zuständig.

§ 4. Buchung und Bezahlung

4.1 Die Buchung der Eventscheune erfolgt in Absprache mit dem Vermieter bzw. der verantwortlichen Person. Bei der Buchung kann weiteres Zusatz-Equipment dazu gebucht werden. Diese können bis 14 Tage vor dem Event nachgebucht werden.

4.2 Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 50 % der vorläufig mitgeteilten Personenpauschalen sowie der gebuchten Sonderleistungen fällig.

4.3 14 Tage vor der Veranstaltung erhält der Mieter eine weitere Rechnung in Höhe der offenen Gesamtpauschale, welche sich aus der final mitgeteilten Personenzahl und den weiteren Sonderleistungen zusammensetzt.

4.4 Für die Abrechnung der Personenpauschale zählt die Personenanzahl, welche der Mieter bis spätestens 14 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung dem Vermieter nennt. Am Tag des Events muss vom Mieter eine komplette Gästeliste vorgelegt werden. Bei einer Überzahl der Gäste gegenüber der Meldung 14 Tage vor dem Eventtag, erfolgt eine Aufrechnung. Eine Minderzahl gegenüber der Meldung 14 Tage vor dem Event, hat keinerlei Auswirkungen.

§ 5. Stornierung

5.1 Bei einer Stornierung durch den Mieter wird die Anzahlung von dem Vermieter einbehalten. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.

5.2 Bei einer Stornierung durch den Mieter ab 30 Tage vor dem Leistungstermin werden 90 % des vereinbarten Leistungspreises (errechnet aus 50% der vorab mitgeteilten Personenpauschale und den vorab gebuchten Sonderleistungen) in Rechnung gestellt.

5.3 Im Falle der Kündigung durch den Mieter sind von diesem alle Rechnungen zu begleichen, die bis dahin mit der Auftragserteilung zusammenhängen. Des Weiteren kommt der Mieter für alle eventuell daraus resultierenden Ausfallsrechnungen auf.

5.4 Wenn die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt oder behördlichen Vorgaben nicht durchgeführt werden kann, hat der Mieter Anspruch darauf, die Hochzeit auf einen anderen Termin in der gleichen Eventlocation mit den gleichen Konditionen kostenneutral zu verschieben. Ebenso werden automatisch – vorbehaltlich der Verfügbarkeit von genügend Zimmern – alle zusammenhängenden Übernachtungsbuchungen kostenneutral mit auf dem neuen Termin verschoben. Wenn der Mieter keinen Alternativtermin bucht, wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

5.5 Der Ausfall einzelner Künstler, das nicht Zustandekommen der Eheschließung, eine Schwangerschaft oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer sowie schlechtes Wetter einschließlich Eis, Schnee und Sturm fällt in keinem Fall unter den Begriff „höhere Gewalt“.

5.6 Der Vermieter ist berechtigt bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach erfolgloser Fristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

  1. a) die vom Mieter zu erbringenden Zahlungen (Miete, Sicherheitsleistung) nicht rechtzeitig entrichtet worden sind,
  2. b) durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfolgt,
  3. c) die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht vorliegen,
  4. d) der im Vertrag bezeichnete Nutzungszweck wesentlich geändert wird,
  5. e) der Veranstalter bei Vertragsabschluss, insbesondere bei Angabe des Nutzungszwecks im Vertrag verschwiegen hat, dass die Veranstaltung durch eine „radikale politische oder scheinreligiöse“ Vereinigung durchgeführt wird,
  6. f) gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird,
  7. g) der Mieter seinen gesetzlichen und behördlichen – nur soweit diese in Verbindung mit der Veranstaltung stehen – oder vertraglich übernommenen Mitteilungs- Anzeige- und Zahlungspflichten gegenüber dem Vermieter oder gegenüber Behörden, der Feuerwehr, den Sanitäts- und Rettungsdiensten oder der GEMA nicht nachkommt,
  8. h) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.

5.7 Macht der Betreiber von seinem Rücktrittsrecht aus einem der in § 6 Absatz 6.6 a) bis h) genannten Gründe Gebrauch, behält er den Anspruch auf Zahlung der

vereinbarten Entgelte, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

5.8 Bei einer verbindlichen Buchung ist nur eine schriftliche Stornierung an vivien@dakima-country.de möglich.

§ 6. Die Eventbedingungen

6.1 Die Benutzung des Vertragsgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

6.2 Das DAKIMA Country-Personal ist berechtigt, Anweisungen vor, während und nach der Veranstaltung zu erteilen. Der Mieter und seine Gäste haben diese Anweisungen zu befolgen.

6.3 Sollte ein Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte notwendig werden, die auf mutwillige, unsachgemäße Handlungen zurückzuführen sind, behält sich der Betreiber Schadenersatzforderungen vor. Gleiches gilt für die Behebung von Schäden, die auf mutwillige und unsachgemäße Handlungen zurückzuführen sind.

6.4 Größere Hochzeiten sind GEMA-pflichtig. Die GEMA ist ausdrücklich vom Mieter anzumelden und zu bezahlen.

6.5 Falls Künstler während der Veranstaltung auftreten und Gebühren der Künstlersozialkasse anfallen, sind diese ebenfalls vom Mieter anzumelden und zu bezahlen.

6.6 Es sind keine Befestigungen (Nägel, Nadeln, etc.) oder Bemalungen an den Wänden, der Decke und den Türen erlaubt. Speziell die Decke darf nicht dekoriert werden.

6.7 Im Innenbereich sind Kerzen im Kerzenständer erlaubt, im Außenbereich sind Kerzen nur im Glas erlaubt. Wunderkerzen und sonstige Feuerelemente (z. B. Fackeln) sind nur nach Zustimmung des Vermieters im Außenbereich erlaubt und über den Vermieter dazuzubuchen. Sämtliche Feuerelemente dürfen nicht vom Mieter besorgt werden.

6.8 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen.

6.9 Für die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, Aufbauten und Dekorationen

wird keine Haftung seitens des Betreibers, übernommen. Es darf nur Dekoration verwendet werden, die rückstandsfrei wieder entfernbar ist.

6.10 Das Streuen von Kleinstteilen (u. a. Konfetti, Pailletten, Reis etc.) und von Farben sowie das Mitbringen von Strohballen ist nicht erlaubt. Im Außenbereich können biologisch abbaubare Kleinstteile (wie z. B. Blumen) gestreut werden.

6.11 Sollte durch starke Verschmutzung eine Sonderreinigung notwendig werden, so wird dies mit einem Aufpreis ab 500 € zzgl. Mwst. berechnet.

6.12 Zur Unterstützung der Lichteffekte kann eine Nebelmaschine verwendet werden, jedoch kein Hazer.

6.13 Es sind bis zu 500 Heliumluftballons erlaubt. Hierfür wird keine Genehmigung benötigt. „Hi-Float“-Gels zur Behandlung von Heliumballons, damit diese länger fliegen, sind NICHT erlaubt.

6.14 Das Campen und Übernachten im Bus/Auto/Zelt sowie eigenständiges Grillen durch den Mieter und seine Gäste ist ohne die Erlaubnis des Vermieters auf dem Gelände nicht erlaubt.

6.15 Der anfallende Müll, welcher u. a. aus mitgebrachter Dekoration entsteht, muss vom Mieter selbst entsorgt werden.

6.16 Fotos mit einer Drohne sind nur unmittelbar an der Eventlocation und an deren Umgriff sowie nach vorheriger schriftlicher Absprache mit dem Vermieter erlaubt.

6.17 Die Lautstärke der Musik darf maximal 90 dB betragen.

6.18 Das Mobiliar von DAKIMA Country muss in sämtlichen Räumen an Ort und Stelle verbleiben.

6.19 Der Veranstalter hat, dem Betreiber gegenüber, einen Verantwortlichen zu benennen, der auch während der Veranstaltung anwesend sein muss.

§ 7. Haftung

7.1 Der Mieter haftet für die gesamten Schäden an der Eventlocation, welche durch den Mieter sowie die Gäste, Dienstleister des Mieters oder Dritte verursacht wurden. Der Haftungszeitraum beginnt am Aufbautag und endet am Folgetag des Events. Schäden an der Eventlocation müssen vom Mieter umgehend dem Vermieter angezeigt werden.

7.2 Für die Ausführung der Feier benötigt der Mieter eine Haftpflichtversicherung. Die Personen- und Sachschäden müssen jeweils mit mind. 25 Millionen gedeckt sein. Eine Kopie ist dem Vermieter 14 Tage vor dem Event zu überreichen.

7.3. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Betreiber ist Vorsatz vorzuwerfen oder er muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

7.4 Am Tag vor dem Event ist eine Kaution vom Mieter, in Höhe von 700€ in bar, bei dem Vermieter zu hinterlegen. Diese wird nach der Übergabe der Eventscheune und einem, mit dem Mieter gemeinsam, durchgeführten Rundgang unverzüglich an den Mieter zurückerstattet, sofern keine Schäden und Mängel an der Location und der gesamten Ausstattung festgestellt wurden.

§ 8. Vorhandenes Equipment des Vermieters

8.1 Es können ausschließlich die Tische und Stühle des Vermieters in der Eventlocation genutzt werden. Die Stühle und Tische benötigen aufgrund Ihrer schönen Beschaffenheit keine Tischdecken oder Hussen. Wenn der Mieter dies dennoch wünscht, muss das Equipment über andere Dienstleister besorgt werden und liegt nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters. Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.

8.2 Es sind rechteckige sowie drei runde Tische vorhanden.

8.3 Weiteres kostenfreies Equipment der Vermieterin:

– Garderobe

– Grunddekoration nach individueller Absprache

8.4 Zusätzliches Equipment kann der Mieter auf Wunsch kostenpflichtig dazu buchen und ist den Konditionen „DAKIMA Country Wedding – Optionale Leistungen“ aus der „Angebotsübersicht DAKIMA Country Wedding“ zu entnehmen.

§ 8a. Nutzung von Kühlmöglichkeiten

8a.1 Der Vermieter stellt dem Mieter vorhandene Kühlmöglichkeiten (z. B. Kühlschränke, Kühltruhen) nach Verfügbarkeit gerne zur Mitnutzung zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für vom Mieter oder vom Caterer mitgebrachte Lebensmittel, Getränke oder andere kühlpflichtige Waren.

8a.2 Die Nutzung der Kühlmöglichkeiten erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die ordnungsgemäße Lagerung, Kühlung oder Unversehrtheit der eingebrachten Lebensmittel und Getränke – weder bei technischem Ausfall der Geräte noch bei unsachgemäßer Lagerung durch den Mieter oder Dritte.

8a.3 Der Mieter ist verpflichtet, alle eingebrachten Waren vor der Rückgabe der Eventlocation vollständig zu entfernen und die genutzten Kühlgeräte sauber zu hinterlassen. Andernfalls behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungspauschale zu berechnen.

§ 9. Werbung & Veröffentlichungen

9.1 Jede Art von Werbung für kommerzielle Zwecke ist im Mietgegenstand sowie im Außenbereich mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.

9.2 Der Vermieter hat das Recht, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und/oder

Tonaufnahmen von der Veranstaltung des Veranstalters anzufertigen und/oder

anfertigen zu lassen und für Werbezwecke (in Printform, auf seiner Website, Facebook oder Instagram…) und/oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, sofern der Veranstalter nicht schriftlich widerspricht. Das Gleiche gilt für Aufnahmen, die von Presse, Rundfunk und/oder Fernsehen mit Zustimmung des Betreibers erfolgt sind. Der Veranstalter verpflichtet sich, seine Gäste darüber zu informieren.

9.3 Film- und/oder Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken im Mietobjekt bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

§ 10. Datenschutz

Der Vermieter benötigt und verarbeitet lediglich personenbezogene Daten, die für die Vertragserstellung und Abwicklung erforderlich sind. Darüber hinaus ist der Betreiber berechtigt, allgemeine personenbezogene Daten, soweit dem nicht ausdrücklich widersprochen wird, für spätere Informationen zu verwenden.

§ 11 Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Fulda / Petersberg.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand vom Gesetz bestimmt wird, gilt für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Fulda / Petersberg als Gerichtsstand.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB oder des Vertrags unwirksam sein oder werden,

lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. In diesem Falle ist die ungültige Vorschrift so zu ergänzen oder zu ändern, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Entsprechendes gilt bei Vorliegen einer Vertragslücke.

Petersberg, Juni 2025 | 1

Alle vorherigen AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.